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Verbraucherkredit

Bei der Anschaffung relevanter, aber kostenintensiver Gebrauchs- und Konsumgüter wird oftmals für den Verbraucher ein entsprechender Verbraucherkredit angeboten. Dieser soll die Zahlung hochpreisiger und damit das Budget belastende Güter erleichtern.
Der auch als Konsumentenkredit bezeichnete Kredit kann in Form eines Ratenkredits oder als Dispositionskredit vergeben werden. Dies verschafft mehr Freiheit im Handel und sorgt für die Möglichkeit große Anschaffungen im Rahmen des eigenen Budgets durchzusetzen. Beim Abschluss eines entsprechenden Vertrags werden dabei in der Regel überschaubare Laufzeiten angesetzt, die zur Meidung mehrerer Kredite im selben Zeitfenster dienen.

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Arten des Verbraucherkredits

Verbraucherkredite lassen sich in zahlreichen Formen finden. Dies ergibt sich aus den verschiedenen Kategorien, durch die ein entsprechender Kredit klassifiziert werden kann.
So gibt es Kredite nach Anleihvolumen wie Kleinkredite, Kredite für spezifische Personengruppen wie Studenten- oder Beamtenkredit. Weiterhin können diese Kredite nach Geldgeber und Besicherung unterschieden werden.
Die wohl gebräuchlichste Unterscheidung findet sich jedoch bei der Sichtung des Verwendungszwecks.

Verbraucherkredit im Blick auf den Verwendungszweck

Betrachtet man den Kredit für Konsumenten in seiner gebräuchlichsten Klassifizierung, lässt er sich in zweckgebundene und -ungebundene Kredite unterscheiden.

Handelt es sich um die Formen ohne Zweckverbindung handelt es sich um Ratenkredit, Kosumentenkredit, Kleinkredit, Online- oder Kredit ohne Schufa.
Zweckgebundene Kredite finden sich beispielsweise beim Autokredit oder bei Krediten für Modernisierungsmaßnahmen.

Von wem werden Verbraucherkredite vergeben?

Verbraucherkredite können von den Banken und gleichwertigen Geldinstituten vergeben werden oder von dem betreffenden Unternehmen an den Konsumenten erteilt werden.

Was wird im Kreditvertrag erfasst?

Handelt es sich um einen reinen Ratenkredit, werden entsprechend nur die Eckdaten erfasst, die für die Absicherung und Rückzahlung relevant sind. Hierunter zählen Laufzeit, Ratenhöhe und effektiver Jahreszins. Des weiteren können Absicherungen wie Bürgschaften, Abtretungen oder Umschuldungen im Vertrag erfasst werden. Ebenso wird, besonders bei hohen Keditsummen zugleich eine Versicherung für den Fall des vorzeitigen Ablebens des Kreditnehmers eingebettet.

Werden Kredite geschlossen, die sich eindeutig auf einen Verwendungszweck beziehen, können diverse Klauseln abregeln, in welchem Zeitraum die jeweiligen Auszahlungen der Kreditsummen getätigt werden und welche Nachweise dazu erbracht werden müssen. Besonders bei Krediten für Modernisierungen wird dies gehandhabt.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Um eine Verbraucherkredit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Zudem ist es notwendig, deutscher Staatsbürger zu sein. Im Rahmen der Kreditwürdigkeit wird zudem über die Schufa eine Abfrage über bestehende Bonität erfolgen. Ist diese nicht gegeben, führt dies in den meisten Fällen zur Kreditunwürdigkeit. In Ausnahmenfällen und bei gegebenen Möglichkeiten der Absicherung für den Kreditgeber kann jedoch auch in diesem Falle die Kreditanfrage positiv ausfallen.

Welche Kredite fallen nicht unter die Verbraucherkredite?

Ein Kredit, auch wenn er für den Konsum bestimmt ist, darf nicht als Verbraucherkredit ausgegeben werden, wenn die Kreditsumme 200Euro nicht überschreitet. Gleiches gilt für Kredite die einem gewerblichen Nutzen unterliegen. Auch Privatkredite von Privatpersonen dürfen nicht als Verbraucherkredit deklariert werden. Arbeitgeberkredite, Förderkredite fallen ebenfalls aus dieser Klassifizierung.

Zinslose und Pfandkredite sowie Kreditmuster, die eine Laufzeit von weniger oder gleich drei Monaten aufweisen sind keine Verbraucherkredite.
Da bei allen diesen Formen bestimmte Mehrleistungen, wie Bearbeitungsgebühren u.ä. anfallen können, sind sie nicht als Verbraucherkredit zu werden.

Wie findet man den passenden Verbraucherkredit?

Möchten Sie einen Verbraucherkredit beanspruchen, müssen Sie sich vorab Gedanken machen. Dabei ist wichtig zu bedenken, in welcher Kredithöhe die Anfrage an die Institute erfolgen soll. Des weiteren ist beachtenswert, für was der Kredit beansprucht werden soll und in welcher Laufzeit er getilgt werden sollte.

Ist dies abgeschlossen und diverse Angebote eingeholt sollte sich mit den Geldgebern in der engeren Auswahl in Verbindung gesetzt werden. Diese unterliegen der Pflicht, über alle tariflichen Punkte des Kreditvertrages umfassend und verständlich aufzuklären, um anschließend das passende Angebot herausfiltern zu können.

Was muss beachtet werden, wenn Anfragen gestellt werden?

Wird ein Angebot zu einem entsprechenden Kredit angefordert, klärt das betreffende Kreditinstitut anhand ihrer Angaben, ob Kreditwürdigkeit besteht und ob die angestrebte Kreditsumme realisierbar ist.
Dabei werden durch diverse Fragen zur persönlichen Lage Fakten geklärt, die wichtige Anhaltspunkte schaffen. So ist es die Regel, dass neben Schufa-Auskunft nachgefragt wird, ob Einkommen erzielt wird und wenn ja, in welcher Höhe.

Hier sollten Sie zwingend wahre Angaben machen, auch auf das Risiko einer Absage hin.
Da Verbraucherkredite oftmals in einem bestimmten Zeitrahmen vergeben werden, wird anhand des Einkommens die mögliche Höhe der Raten berechnet, die der Rückzahlung dienen. Wird also ein fälschlicherweise hohes Einkommen angegeben, werden entsprechende Raten angesetzt, die das eigene Budget unnötig in ihrer Höhe belasten.

Absichernd für beide Seiten sollte ein aktueller Kontoauszug und der letzte Lohnschein beigefügt werden.

Haben Sie bereits den Vertrag vorliegen, sollten Sie diesen vor Unterzeichnung auf mögliche Formfehler prüfen. Hier kann ein Sachverständiger unterstützend herangezogen werden.
Ist dies geschehen und die Unterzeichnung ausgeführt ist es immer ratsam eine Kopie des entsprechenden Vertrags für die eigenen Akten zu verlangen.

Welche Rechte haben Sie als Kreditnehmer?

Das wohl wichtigste Recht, welches Sie als Nehmer eines Kredits haben, ist das Recht um Aufklärung. Dieses sollten Sie auch zwingend nutzen, um alle möglichen Fragen, Besonderheiten und Klauseln des Kreditvertrags und dessen Tarif informativ zu erfassen.
Erfolgt keine ausreichende Information haben Sie das Recht auf Widerruf und Kündigung des bestehenden Kreditvertrags.

Des weiteren haben Sie ein Recht darauf, die Kreditsumme vorzeitig zu tilgen, um somit schneller aus dem Vertrag austreten zu können. Es besteht für Sie als Kreditnehmer keine Pflicht sich an die Raten zu halten, möchten Sie diese überschreiten oder durch einmalige Zahlung die gesamte Summe zurückerstatten.

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